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   BVerwG, 16.05.1974 - IV B 40.74   

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BVerwG, 16.05.1974 - IV B 40.74 (https://dejure.org/1974,1635)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1974 - IV B 40.74 (https://dejure.org/1974,1635)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1974 - IV B 40.74 (https://dejure.org/1974,1635)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beseitigung baurechtswidrig im Aussenbereich errichteter Zäune

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 40.74
    Aus dem Beschwerdevorbringen, es verstoße gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), daß das Landratsamt zwar den Klägerinnen, aber nicht auch dem Nachbarn B. die Beseitigung der baurechtswidrig im Außenbereich errichteten Zäune aufgegeben habe, ergibt sich nicht eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, nämlich nicht eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 40.74
    Die Beschwerde des Klägers zu 1) ist unzulässig, weil sie entgegen der Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht "in der Beschwerdeschrift", d.h. nicht innerhalb der seit der Zustellung des Berufungsurteils laufenden einmonatigen Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO), begründet worden ist (vgl. BVerwGE 32, 357 [358 f.]).
  • BVerwG, 27.02.1973 - IV B 33.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer Ausnahme von

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 40.74
    Es ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein baurechtlicher Eingriff der Behörde nicht schon deshalb gegen den Gleichheitssatz verstößt, weil nicht zugleich auch in ähnlichen Fällen eingeschritten wird, sofern nicht das behördliche Vorgehen als systemlos oder willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. Beschlüsse vom 24. März 1972 - BVerwG IV B 25.72 - und vom 27. Februar 1973 - BVerwG IV B 33.72 -, jeweils mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen).
  • BVerwG, 25.07.1962 - I B 61.62

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 40.74
    Das Berufungsurteil beruht auch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß vom 25. Juli 1962 - BVerwG I B 61.62 - (DVBl. 1963, 65 f.).
  • BVerwG, 26.04.1976 - 4 B 127.75

    Verstoß eines baurechtlichen behördlichen Eingriffs gegen den Gleichheitssatz -

    Was den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit der streitigen Beseitigungsanordnung angeht, so ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß ein baurechtlicher behördlicher Eingriff nicht schon deshalb gegen den Gleichheitssatz verstößt, weil nicht zugleich auch in ähnlichen Fällen eingeschritten wird, Sofern nicht das behördliche Vorgehen als systemlos oder willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. März 1972 - BVerwG IV B 25.72 -, vom 27. Februar 1973 - BVerwG IV B 33.72 -, vom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 40.74 -, vom 18. Juli 1975 - BVerwG IV B 54.75 - und vom 5. Februar 1976 - BVerwG IV B 5.76 - jeweils mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Geklärt ist ferner, daß die Behörde von einer mittlerweile als rechtswidrig erkannten Ermessensübung abweichen darf, sofern sie in Zukunft alle anfallenden Fälle gleichbehandelt (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 40.74 - mit weiterem Hinweis).

  • BVerwG, 03.10.1974 - IV B 130.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verhältnismäßigkeit einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein baurechtlicher Eingriff der Behörde gegen ein baurechtswidriges Bauwerk, insbesondere eine Beseitigungsanordnung, nicht schon deshalb gegen den Gleichheitssatz verstößt, weil nicht zugleich auch in anderen ähnlichen Fällen eingeschritten wird, sofern nicht das behördliche Vorgehen als systemlos oder willkürlich bezeichnet worden muß (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1973 - BVerwG IV B 33.72 - mit Hinweisen auf zahlreiche frühere Entscheidungen; Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 40.74 - mit weiteren Hinweisen).
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